Das niederländische Covid-Triumvirat wird jede Menge Ärger bekommen
Das Gericht
Der Zivilprozess findet am Donnerstag, 22. Oktober 2026, am Bezirksgericht der Nördlichen Niederlande (Rechtbank Noord-Nederland) statt.
Die genaue Adresse des Gerichtsgebäudes lautet:
Rechtbank Noord-Nederland, locatie Leeuwarden
Zaailand 102
8911 BN Leeuwarden
Niederlande
Das markante moderne Gerichtsgebäude befindet sich direkt im Stadtzentrum von Leeuwarden am großen Platz „Zaailand“ (Wilhelminaplein). Da es sich um ein ordentliches niederländisches Zivilgericht und nicht um ein internationales Tribunal handelt, wird der Fall dort in den normalen Gerichtssälen für Zivilsachen verhandelt.
Die Kläger und deren Rechtsvertreter
1. Die Kläger (Sieben niederländische Staatsbürger)
Die Klage wurde ursprünglich von sieben Privatpersonen eingereicht, die angeben, durch die COVID-19-Impfungen schwere körperliche oder psychische Schäden erlitten zu haben und sich von der Politik und den Herstellern getäuscht fühlen. Von den sieben ursprünglichen Klägern sind inzwischen zwei verstorben (die Kläger führen den Tod einer Klägerin ebenfalls auf die Impfung zurück). Die verbleibenden Kläger fordern Schadenersatz. Unterstützt wurde die Aktion zeitweise über die Stiftung Recht Oprecht, über die auch Spenden zur Finanzierung gesammelt wurden.
2. Die juristischen Initiatoren (Die Anwälte)
Die treibende Kraft bei der Formulierung der Klage und der Einbringung der massiven Anschuldigungen vor Gericht sind die Anwälte der Kläger:
- Peter Stassen: Der Anwalt aus Noord-Brabant führt das Verfahren aktuell allein vor Gericht. Er vertritt die Ansicht, dass es sich bei Corona nicht um eine Krankheit, sondern um ein „satanisches Projekt“ und ein globales Komplott zur Errichtung einer Weltregierung (im Sinne des Schwab‘schen „Great Reset“-WEF-Fahrplanes) handle. Für ihn ist der Prozess laut eigenen Aussagen vor allem ein Erfolg, um dieser Indizienlage eine juristische und öffentliche Bühne zu bieten.
- Arno van Kessel: Er hat die weitreichende Klageschrift ursprünglich gemeinsam mit Stassen aufgesetzt. Van Kessel, ein Anwalt aus Leeuwarden, gilt als radikaler Kopf der Szene. Er wurde jedoch im Juni 2025 von der Polizei festgenommen, da die Staatsanwaltschaft ihn als Mitglied eines kriminellen bzw. terroristischen Netzwerks sogenannter „Souveräner“ (Reichsbürger-ähnliche Gruppierungen in den Niederlanden) einstuft. Nach mehreren disziplinarrechtlichen Massnahmen wurde er zudem dauerhaft von der Anwaltsliste entfernt.
Die Zuständigkeit des Gerichts
Bill Gates hatte über seine Anwälte zunächst Einspruch eingelegt und argumentiert, dass ein niederländisches Gericht für ihn als US-amerikanischen Staatsbürger keine internationale Zuständigkeit besitze.
Das Bezirksgericht der Nördlichen Niederlande (Rechtbank Noord-Nederland) hat diesen Einspruch jedoch in einem Zwischenurteil zurückgewiesen:
- Der Grund: Die Richter begründeten die Zuständigkeit damit, dass die Klage gegen insgesamt 17 Parteien eingereicht wurde – darunter auch niederländische Politiker und Wissenschaftler. Da einer der Mitbeklagten (das ehemalige OMT-Mitglied Everhard Hofstra) in der Provinz Friesland wohnt und die Ansprüche inhaltlich eng miteinander verknüpft sind, erklärte sich das Gericht für das gesamte Verfahren – inklusive der Klage gegen Gates – für zuständig.
- Kostenfolge: Bill Gates wurde im Zuge dieses Zwischenentscheids dazu verurteilt, die entstandenen Verfahrenskosten für diesen Teilbereich in Höhe von 1.406 Euro zu tragen.
Albert Bourla und seine Anwältinnen wiesen die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts ebenfalls zurück, schlossen sich im Ergebnis jedoch dem weiteren Fortgang des Verfahrens an, nachdem die formelle Entscheidung der Richter gefallen war.
Die Argumentation der Verteidigung von Pfizer-Chef Albert Bourla (vertreten durch die Wirtschaftskanzlei De Brauw Blackstone Westbroek) gliederte sich wie folgt:
- Mangelnder Inlandsbezug: Ähnlich wie die Verteidigung von Bill Gates machten auch Bourlas Anwältinnen geltend, dass Bourla als ausländischer Staatsbürger und Leiter eines US-amerikanischen Unternehmens nicht der Gerichtsbarkeit eines regionalen niederländischen Zivilgerichts in Leeuwarden unterliege.
- Keine persönliche Haftung: Die Verteidigung betonte, dass Handlungen im Rahmen der weltweiten Impfstoffbestellungen und -zulassungen auf Unternehmensebene (Pfizer) bzw. in Absprache mit suprationalen Institutionen wie der EU-Kommission stattfanden. Eine persönliche zivilrechtliche Inanspruchnahme von Bourla in den Niederlanden entbehre jeder Rechtsgrundlage.
- Das Urteil zur Zuständigkeit gilt auch für ihn: Obwohl die Anwälte versuchten, die Klage aus formalen Gründen abzuwehren, scheiterte dieser Vorstoss parallel zu Bill Gates. Das Gericht in Leeuwarden entschied im Oktober 2024, dass wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit den niederländischen Beklagten (wie Mark Rutte) das gesamte Verfahren in Leeuwarden verhandelt werden darf.
Seit dieser Vorentscheidung konzentriert sich Bourlas Verteidigung in den schriftlichen Runden darauf, die Vorwürfe der Kläger (Täuschung, Schädigung) als vollständig unbegründet und substanzlos zurückzuweisen, weshalb sie die vollständige Abweisung der Schadenersatzforderungen fordern.
Die Vorwürfe aus der Klageschrift
1. Vorsätzliche Täuschung und Betrug
Die Kläger tragen vor, Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte und die weiteren Beklagten hätten gewusst, dass die mRNA-Impfstoffe weder sicher noch wirksam seien. Sie werfen ihnen vor, die Öffentlichkeit durch unwahre Werbeversprechen, politische Kampagnen und bewusste Manipulationen getäuscht zu haben, um eine möglichst hohe Impfquote zu erzielen.
2. Verursachung schwerer körperlicher und psychischer Schäden
Sieben niederländische Staatsbürger machen geltend, dass sie durch die Verabreichung der COVID-19-Injektionen schwerwiegende gesundheitliche Schäden erlitten haben. Zwei der ursprünglichen Kläger sind im Verlauf des Verfahrens verstorben, was von der Klägerseite ebenfalls direkt auf die Impfung zurückgeführt wird.
3. Agieren als „kriminelle Organisation“ (Zitat des „Great Reset“ [K. Schwab])
In der Klageschrift wird argumentiert, dass die 17 Beklagten nicht unabhängig voneinander gehandelt hätten. Die Anwälte der Kläger werfen ihnen vor, als internationale kriminelle Vereinigung zu agieren. Ziel dieses vermeintlichen Komplotts sei es – angelehnt an Schwabs „Zukunftsvisionen“ des „Great Reset“ des Weltwirtschaftsforums –, die Weltbevölkerung im Rahmen eines globalen Transformationsprojekts zu kontrollieren.
4. Einsatz von Biowaffen zur Begehung von Völkermord
Während des Verfahrens und in den Plädoyers nutzen die Anwälte der Kläger messerscharfe strafrechtliche Begriffe: Sie bezeichnen die mRNA-Impfstoffe als „Biowaffen“ und werfen den Verantwortlichen „Völkermord“ (Genozid) sowie „Massenmord“ vor.
Das „Geschmäckle“ im Zusammenhang mit dem „Kaltstellen“ des Co-Anwaltes
Unterdessen ist die Einschätzung, dass die Festnahme von Arno van Kessel ein „Geschmäckle“ hat oder politisch motiviert war, um das Corona-Verfahren zu torpedieren, in der niederländischen Protest- und Impfgegnerszene extrem weit verbreitet.
Bei den Gerichtsterminen in Leeuwarden versammeln sich regelmässig Demonstranten mit Plakaten wie #FreeArno, die ihn als „politischen Gefangenen“ betrachten, der vom Staat gezielt „kaltgestellt“ worden sei.
„Offizielle“ behördliche und juristische Faktenlage zu seiner Person und seiner Festnahme
- Der Grund für die Verhaftung: Van Kessel wurde im Juni 2025 nicht wegen der Zivilklage verhaftet, sondern von einem schwer bewaffneten Sondereinsatzkommando im Rahmen der sogenannten „Soevereinen-Affäre“ (mutmasslich einer Bewegung ähnlich den „deutschen Reichsbürgern“) festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn und sieben Mitangeklagte der Mitgliedschaft in einem kriminellen Netzwerk mit terroristischer Ausrichtung. Konkret ging es in abgehörten Gesprächen um den Besitz von Waffen, Sprengstoffen sowie um angebliche Gewaltphantasien im Umfeld des NATO-Gipfels. Sein Vorarrest wurde im Februar 2026 unter Auflagen ausgesetzt.
- Der Co-Anwalt: Der verbliebene Anwalt, Peter Stassen, ist kein Partner aus Van Kessels Kanzlei. Die beiden hatten sich lediglich für diesen spezifischen Fall zusammengeschlossen und die Klageschrift 2022 gemeinsam verfasst. Stassen führt das Verfahren derzeit allein weiter.
- Ausschluss aus der Anwaltschaft: Unabhängig von dem Strafverfahren stand Van Kessel bereits jahrelang im Visier der niederländischen Anwaltskammer (Raad van Discipline). Er hatte mutmasslich mehrfach massiv gegen berufsrechtliche Verhaltensregeln verstossen – unter anderem, weil er bei einer Corona-Informationsveranstaltung Schüler als „NSB-Kollaborateure“ (Nazi-Sympathisanten) bezeichnet hatte. Infolge mehrerer Rügen und Suspendierungen wurde er schliesslich dauerhaft von der Anwaltsliste gestrichen.
Während seine Unterstützer die Verhaftung somit fest als gezielte Sabotage des Gates-Prozesses interpretieren, verweisen die Justizbehörden auf ein separates, schwerwiegendes Strafverfahren wegen angeblicher staatsfeindlicher Aktivitäten.
Die Verhandlung
Die mündliche Verhandlung am 22. Oktober 2026 am Bezirksgericht in Leeuwarden verlief hochgradig emotional und offenbarte einen tiefen Graben zwischen den radikalen Anschuldigungen der Klägerseite und der juristischen Argumentation der Verteidigung.
Weder Bill Gates, Albert Bourla noch Mark Rutte waren persönlich anwesend; sie liessen sich durch ihre Anwalts-Kanzleien vertreten. Der Ablauf des Verhandlungstages gestaltete sich wie folgt:
1. Stimmung und Atmosphäre im Gericht
- Die Richter zu Beginn: Die drei Richter der Zivilkammer eröffneten die Sitzung mit einführenden Worten, in denen sie Verständnis für die emotionale Härte der Pandemiezeit äusserten. Gleichzeitig verwiesen sie Zuschauer, die das Bedürfnis nach lautstarken Unmutsbekundungen verspürten, in einen separaten Übertragungsraum.
- Das Publikum: Im Zuschauerraum versammelten sich zahlreiche Impfgegner und Aktivisten (unter anderem wurden Mützen mit dem Slogan „In truth we trust“ verteilt). In dem separaten Video-Übertragungsraum wurde die Verhandlung laut Berichten niederländischer Medien live kommentiert, beklatscht oder mit despektierlichem Gelächter quittiert – je nachdem, wer gerade sprach.
2. Das Plädoyer der Klägerseite (Peter Stassen)
Der verbliebene Klägeranwalt Peter Stassen nutzte seine Redezeit primär, um die in der Szene verbreiteten Thesen einer Bandenkriminalität / Verschwörung vorzutragen:
- Er wiederholte den Vorwurf, COVID-19 sei keine echte Krankheit, sondern ein „satanisches Projekt“ einer globalen Elite.
- Er zog historische Vergleiche zum NS-Regime und behauptete, The Great Reset werde im Geheimen über die Nachhaltigkeitsziele der UNO ausgerollt.
- Enttäuschung über Beweisführung: Stassen zeigte sich sichtlich frustriert darüber, dass es im Gerichtssaal nicht zu einer detaillierten inhaltlichen Prüfung seines eingereichten Beweismaterials kam. Er hatte unter anderem ein Gutachten eines vermeintlichen US-Experten vorgelegt, welcher die Vakzine als Biowaffen einstuft. Die Verteidigung wies (wie hätte man es auch anders erwarten dürfen) darauf hin, dass dieser Zeuge lediglich Linguistik und Betriebswirtschaft studiert habe und für chemische Kriegsführung überhaupt nicht qualifiziert sei.
3. Die Argumentation der Verteidigung
Die Rechtsvertreter der Beklagten – allen voran der niederländische Landsanwalt Reimer Veldhuis (für Mark Rutte und den Staat) – konzentrierten sich darauf, die Vorwürfe als rechtlich substanzlos zurückzuweisen und die realen Konsequenzen des Prozesses zu betonen:
- „Untergräbt die Wehrhaftigkeit“: Veldhuis betonte, dass sachliche Kritik am Staat legitim sei, die vorgetragenen, völlig unbegründeten Anschuldigungen von „Massenmord“ und „Satanismus“ jedoch gefährliche, persönliche Kampagnen darstellen würden.
- Reale Bedrohung: Die Verteidiger machten deutlich, dass diese Art der Prozessführung nicht unschuldig sei. Durch die fortlaufenden Diffamierungen im Netz und auf Plakatwänden entlang niederländischer Autobahnen seien die ehemaligen Pandemie-Verantwortlichen (wie der Virologe Jaap van Dissel) bis heute massiven Todesdrohungen ausgesetzt und benötigten Personenschutz.
Für diese inhaltliche Verhandlung war an der Rechtbank Noord-Nederland in Leeuwarden einzig der gestrige Donnerstag, der 22. Oktober 2026, angesetzt.
- Der Ablauf: Bei dieser grossen Anhörung handelte es sich um die zentrale mündliche Verhandlung, bei welcher beide Seiten – der verbliebene Klägeranwalt Peter Stassen sowie die neun Verteidiger der Beklagten – umfassend zu Wort kamen und ihre Argumente vortrugen.
- Keine fortlaufenden Sitzungen: Da es sich um ein Zivilverfahren handelt, läuft der Prozess nicht wie ein Strafprozess über viele aufeinanderfolgende Verhandlungstage. Nach diesem einen Haupttermin ist die mündliche Phase vorerst abgeschlossen.
- Was jetzt passiert: Das Gericht zieht sich nun zur Beratung zurück. Die Richter prüfen die schriftlichen Akten und die gestrigen Plädoyers. Das offizielle Urteil (Vonnis) wird laut Angaben des Gerichts im Zeitraum zwischen Anfang Dezember 2026 und Ende Februar erwartet.
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